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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. allSafety AG – Ihr Versicherungsbroker

Die allSafety AG ist ein ungebundener Versicherungsbroker für alle Versicherungszweige und ist bei der FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) im Vermittlerportal unter der Registriernummer 35533 registriert.

2. Vertragsgegenstand

Der Kunde oder die Kundin beauftragt die allSafety AG im Sinne einer auf gegenseitigem Vertrauen basierenden Geschäftsbeziehung mittels separaten Mandatsvertrages mit der laufenden Betreuung seiner Versicherungen. Die in diesem Dokument aufgeführten Bestimmungen und Vereinbarungen bilden integrierenden Bestandteil des Mandatsvertrages, welcher nur durch ein von beiden Vertragsparteien unterzeichnetes Dokument abgeändert oder ergänzt werden kann.

3. Dienstleistungen als Versicherungsbroker

Die allSafety AG wird beauftragt, im Namen des Kunden oder der Kundin mit Versicherern zu verhandeln, Offerten einzuholen und, nach Genehmigung durch den Kunden oder der Kundin, die Versicherungen zu platzieren und zu betreuen.

Die allSafety AG berät und betreut den Kunden und die Kundin in allen Versicherungsbelangen, die Bestandteil des Mandatsvertrages bilden; d.h. insbesondere in der Risiko- und Versicherungsanalyse, bei der Formulierung einer Risiko- und Versicherungspolitik, bei Konzepten für Risiko-Finanzierungslösungen, bei der Bestimmung des Versicherungsbedarfs, bei der Platzierung und der laufenden Betreuung der Versicherungen sowie bei versicherungsrechtlichen Fragestellungen und bei der Unterstützung und Begleitung im Schadenfall gegenüber den Versicherern.

Die Auskünfte der Kundenbetreuer und Fachspezialisten der allSafety AG beruhen auf langjähriger Erfahrung als diplomierte Versicherungsfachleute. Sie vermögen dennoch eine Rechts-, Kapitalanlage- oder Steuerberatung durch bspw. Anwälte, Banken, Steuerexperten oder durch allfällige Behörden im konkreten Einzelfall nicht zu ersetzen.

4. Entschädigung

Für die Erbringung der Dienstleistungen gemäss Ziffer 3 wird die allSafety AG mit einer marktüblichen Courtage, welche durch den Versicherer bezahlt wird, entschädigt. Andere Entschädigungsformen sind separat zwischen den Vertragsparteien schriftlich zu vereinbaren. Der Kunde oder die Kundin bestätigt explizit, dass er oder sie sich mit der vollständigen Bezahlung der marktüblichen Courtage der verschiedenen Versicherungsgesellschaften an die allSafety AG einverstanden erklärt. Dafür entstehen ihm oder ihr keine weiteren Kosten im Zusammenhang mit der umfassenden Betreuung und Bearbeitung seines oder ihres Versicherungsportefeuilles.

Umsätze aus der Tätigkeit als Versicherungsbroker sind von der Mehrwertsteuer ausgenommen. (Art. 18 Ziffer 18 MwST ).

5. Zusammenarbeit mit Versicherern

Die allSafety AG verfügt über die Zusammenarbeitsvereinbarungen mit allen wesentlichen in der Schweiz lizenzierten Versicherern (inkl. Krankenkassen und registrierte Gemeinschafts-/ Sammelstiftungen), ist aber im Sinne der Schweizer Versicherungs-Aufsichtsgesetzgebung weder rechtlich noch wirtschaftlich noch auf andere Weise an ein Versicherungsunternehmen gebunden.

Die allSafetyAG betreut die Versicherungsverträge des Kunden oder der Kundin im Einvernehmen mit den zuständigen Versicherern. Die allSafety AG erbringt in diesem Sinne auch Dienstleistungen, die zu einer teilweisen Arbeitsentlastung für die Versicherer führen.

Die Risikoidentifikation sowie Schadenbehandlung und Schadenerledigung besorgt der zuständige Versicherer in der Regel im Einvernehmen und Absprache mit der allSafety AG; in der Regel und auf Wunsch des Kunden oder der Kundin unterstützt und begleitet die allSafety AG die Kundschaft bei der Schadenbehandlung und Schadenerledigung. Schadenzahlungen erfolgen ausschliesslich an den Kunden oder die Kundin direkt. Das Inkasso der Prämie erfolgt direkt durch den Versicherer.

6. Kundenbetreuung

Zu Beginn der Zusammenarbeit mit dem Kunden oder der Kundin wird für die Betreuung seiner oder ihrer Versicherungen ein Kundenbetreuer ernannt, welcher als direkte Ansprechperson zur Verfügung steht und die entsprechende Kundenbetreuung übernimmt. Die allSafety AG ist Anlaufstelle im Sinne von Art. 45 Abs. 1 lit. d des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG / Haftung).

7. Datenschutz, Datensicherheit und Vertraulichkeit

Die allSafety AG leistet Gewähr, dass deren Mitarbeitende ihnen anvertraute Daten gemäss den Grundsätzen des schweizerischen Rechts über den Datenschutz behandeln. Der Kunde oder die Kundin stimmt einer Bearbeitung der Daten durch die allSafety AG mittels von Versicherern angebotenen Internet-Applikationen zu, welche der vereinfachten administrativen Betreuung der Policen dienen.

Sämtliche im Rahmen der Vertragsführung erlangten Daten des Kunden oder der Kundin sowie Angaben betreffend dessen oder deren Geschäftstätigkeit werden vertraulich behandelt und einzig zum Zweck der Ausübung der Mandatsvereinbarung bearbeitet. Die IT – Träger dieser Daten werden bei der allSafety AG unter Verschluss gehalten und sind lediglich den Mitarbeitenden der allSafety AG zugänglich.

Gegenüber unbeteiligten Dritten wird uneingeschränkt über den Bestand des Vertragsverhältnisses hinaus striktes Stillschweigen gewahrt. Davon ausgenommen ist eine Weiterleitung der Daten an die Versicherer zwecks Ausschreibung bzw. Erneuerung der Policen sowie im Zusammenhang mit Schadenfällen.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Mandatserteilung untersteht schweizerischem Recht, insbesondere den Bestimmungen von Art. 394ff OR den Auftrag betreffend. Als Gerichtsstand wird Allschwil (Zivilkreisgericht Basel-Landschaft West) vereinbart.

9. AGB

Diese AGB bilden einen integrierenden Bestandteil des unterzeichneten Mandatsvertrages und bedürfen für deren Änderung die Schriftform und das Einverständnis beider Parteien.